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Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr Rellingen

 

  • Feuerwehrmannanwärter
    Schulterstück
    ("Probejahr" in der Feuerwehr ohne vorherige Ausbildung)
  • Feuerwehrmann
    Schulterstück
    (Nach Übernahme aus der Jugendfeuerwehr oder absolviertem Truppmann-Lehrgang)
  • Oberfeuerwehrmann
    Schulterstück
    (mind. 3 Jahre Feuerwehrdienst, mind. 1 techn. Lehrgang + Truppmann)
  • Hauptfeuerwehrmann
    Schulterstück
    (mind. 5 Jahre Feuerwehrdienst, mind. 2 techn. Lehrgänge + Truppführer)
  • Löschmeister
    Schulterstück
    (Dienstgrad des stellv. Gruppenführers, bzw. Beförderung für besondere Leistungen oder lange Zugehörigkeit (je nach Wehr 15-25 Jahre) oder Kreisausbilder)
  • Oberlöschmeister
    Schulterstück
    (Gruppenführer nach entsprechender Ausbildung oder Kreisausbilder best. Fachbereiche)
  • Hauptlöschmeister
    Schulterstück
    (Gewählter Zug- oder Wehrführer noch ohne entspr. Ausbildung oder stellv. Zugführer oder Kreisausbilder)
  • Brandmeister
    Schulterstück
    (Zugführer oder stellv. Wehrführer einer Gemeinde bis 1000 Einwohner nach absolvierter Ausbildung oder Kreisfachwart-Ausbildung)
  • Oberbrandmeister
    Schulterstück
    (Zugführer oder Wehrführer einer Gemeinde bis 1000 Einwohner nach absolvierter Ausbildung oder Stellv. Wehrführer einer Gemeinde zw. 1001 und 5000 Einwohner)
  • Hauptbrandmeister
    Schulterstück
    (Wehrführer einer Gemeinde zw. 1001 und 5000 Einwohner)
  • Erster Hauptbrandmeister
    Schulterstück
    (Kreiswehrführer, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes)

Die Dienstgrade "Feuerwehrmannanwärter" bis "Löschmeister" sind Mannschaftsdienstgrade. Feuerwehrangehörige können innerhalb dieser Dienstgrade vom jeweiligen Wehrführer aufgrund absolvierter Lehrgänge auf Kreisebene und weiterer erfüllter Voraussetzungen befördert werden. Darüber hinaus gehende Beförderungen werden vom Stadt-/Kreiswehrführer vorgenommen. Diese Dienstgrade sind an eine Funktion gebunden, z.B. Gruppenführer, Zugführer, Wehrführer, Gemeindewehrführer, Kreis-Ausbilder und Kreis-Fachwarte etc. entsprechend der an der Landesfeuerwehrschule absolvierten Lehrgänge. Weiterhin ist die Beförderung in den Führungsdienstgraden abhängig von der Stadt-/Gemeindegrösse oder auch Gruppenstärke der jeweiligen Wehr.